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LG Düsseldorf: Keine Impressumspflicht bei einer Baustellenseite

LG Düsseldorf
Urteil vom 15.12.2010
12 O 312/10
Baustellenseite


Das LG Düsseldorf hat völlig zu Recht entschieden, dass bei den typischen Baustellen-Seiten im Internet (z.B. "under construction", "hier entsteht eine neue Webseite" etc.) keine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 Abs. 1 TMG oder § 55 RStV besteht.

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