LG Dortmund: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" wenn es doch einen einschränkenden Sternchenhinweis gibt
LG Dortmund
Urteil vom 31.10.2018
20 O 22/18
Das LG Dortmund hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn mit "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" geworben wird, aber es doch einen einschränkenden Sternchenhinweis gibt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
Urteil vom 31.10.2018
20 O 22/18
Das LG Dortmund hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn mit "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" geworben wird, aber es doch einen einschränkenden Sternchenhinweis gibt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt