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Volltext BGH: Zur Zulässigkeit der Versendung eines presserechtlichen Informationsschreibens

BGH
Urteil vom 15.01.2019
VI ZR 506/17
BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Presserechtliche Informationsschreiben unzulässig wenn keine Informationen enthalten sind die Presse Beurteilung etwaiger Persönlichkeitsrechtverletzungen ermöglichen über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:

Die Übermittlung eines "presserechtlichen Informationsschreibens" greift in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Presseunternehmens ein. Eine andere Beurteilung ist allerdings dann geboten, wenn das übersandte Informationsschreiben von vorneherein ungeeignet ist, präventiven Rechtsschutz zu bewirken. Hiervon ist auszugehen, wenn es keine Informationen enthält, die dem Presseunternehmen die Beurteilung erlauben, ob Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung verletzt werden.

BGH, Urteil vom 15. Januar 2019 - VI ZR 506/17 - OLG Frankfurt am Main - LG Frankfurt am Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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