BGH: Aufsichtsrat vertritt Aktiengesellschaft bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist
BGH
Urteil vom 15.01.2019
II ZR 392/17
AktG § 112
Der BGH hat entschieden, dass der Aufsichtsrat die Aktiengesellschaft bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist, vertritt.
Leitsatz des BGH:
Der Aufsichtsrat vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.
BGH, Urteil vom 15. Januar 2019 - II ZR 392/17 - OLG Dresden - LG Dresden
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 15.01.2019
II ZR 392/17
AktG § 112
Der BGH hat entschieden, dass der Aufsichtsrat die Aktiengesellschaft bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist, vertritt.
Leitsatz des BGH:
Der Aufsichtsrat vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.
BGH, Urteil vom 15. Januar 2019 - II ZR 392/17 - OLG Dresden - LG Dresden
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