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LG Stade: Bezeichnung eines veganen Produkts als "Käse-Alternative" keine unzulässige Produktbezeichnung und keine Irreführung

LG Stade
Urteil vom 28.03.2019
8 O 64/18


Das LG Stade hat entschieden, dass die Bezeichnung eines veganen Produkts als "Käse-Alternative" keine unzulässige Produktbezeichnung und keine Irreführung darstellt. Ein Verstoß gegen Art 78 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 liegt nicht vor, da - so das Gericht - die Bezeichnung als "Käse-Alternative" lediglich einen Bezug zu dem Milchprodukt Käse herstellt, ohne dass das Produkt als solches bezeichnet wird.