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OLG Oldenburg: Gebrauchtwagenverkäufer muss nach § 5a Abs. 2 UWG darauf hinweisen wenn Gebrauchtwagen zuvor gewerblich als Mietwagen genutzt wurde

OLG Oldenburg
Urteil vom 15.03.2019
6 U 170/18


Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Gebrauchtwagenverkäufer nach § 5a Abs. 2 UWG darauf hinweisen, wenn ein Gebrauchtwagen zuvor gewerblich als Mietwagen genutzt wurde, Andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

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