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Volltext BGH: Unitymedia WifiSpot - Unaufgeforderte Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots auf WLAN-Kunden-Router zulässig wenn Kunde Widerspruchsrecht hat und keine sonstigen Nachteile entstehen

BGH
Urteil vom 25.04.2019
I ZR 23/18
WifiSpot
UWG § 3 Abs. 1 und 2, §§ 3a, 4a Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 und 7, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3; BGB §§ 306a, 307


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Unitymedia WifiSpot - Unaufgeforderte Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots auf WLAN-Kunden-Router zulässig wenn Kunde Widerspruchsrecht hat und keine sonstigen Nachteile entstehen über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:

In der Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, liegt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und sie auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.

BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 23/18 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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