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LG Bochum: Schadensersatzansprüche des Abgemahnten gegen Abmahner wegen rechtsmissbräuchlicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnung verjähren nach § 11 UWG binnen 6 Monaten

LG Bochum
Urteil vom 26.03.2019
I–12 O 4/19


Das LG Bochum hat entschieden, dass Schadensersatzansprüche des Abgemahnten gegen den Abmahner wegen einer rechtsmissbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nach § 11 UWG binnen 6 Monaten verjähren. Das Gericht verweist dabei auf den Wortlaut der Vorschrift.

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