Bundesnetzagentur untersagt zu hohe Portierungskosten bei Mitnahme der Mobilfunknummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter
Die Bundesnetzagentur hat zu hohe Portierungskosten bei Mitnahme der Mobilfunknummer zu einem anderen Mobilfunkanbiete untersagt.
Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur untersagt zu hohe Portierungsentgelte unter Mobilfunkdiensteanbietern
Ausgabejahr
Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt der Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet.
Die Bundesnetzagentur hatte das Entgelt einer Überprüfung von Amts wegen unterzogen. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.
Die Entscheidung betrifft unmittelbar zwar nur die Entgelte, die Vodafone anderen Mobilfunkdiensteanbietern für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer in Rechnung stellen darf. Dennoch sind die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu messen. Der Entscheidung kommt damit eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu.
Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, wird die Bundesnetzagentur nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein.
Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur untersagt zu hohe Portierungsentgelte unter Mobilfunkdiensteanbietern
Ausgabejahr
Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt der Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet.
Die Bundesnetzagentur hatte das Entgelt einer Überprüfung von Amts wegen unterzogen. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.
Die Entscheidung betrifft unmittelbar zwar nur die Entgelte, die Vodafone anderen Mobilfunkdiensteanbietern für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer in Rechnung stellen darf. Dennoch sind die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu messen. Der Entscheidung kommt damit eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu.
Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, wird die Bundesnetzagentur nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt