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LG Freiburg: ALDI darf in Italien geerntete Bio-Äpfel nicht mit dem Hinweis versehen dass diese aus Deutschland stammen

LG Freiburg
Urteil vom 14.01.2020
12 O 88/19 KfH


Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ALDI in Italien geerntete Bio-Äpfel nicht mit dem Hinweis versehen darf, dass diese aus Deutschland stammen. Die Äpfel waren lediglich in Deutschland verpackt worden. Es liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor.

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