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LG Düsseldorf: Wettbewerbswidrige Werbung für Mundspüllösung mit Abbildung eines stilisierten Coronavirus nebst Hinweis "99,9% Keimreduktion aller relevanten Keime einschließlich MRSA"

LG Düsseldorf
Beschluss vom 27.04.2020
43 O 39/20


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn Mundspüllösungen mit der Abbildung eines stilisierten Coronavirus nebst Hinweis "99,9% Keimreduktion aller relevanten Keime einschließlich MRSA" beworben wird. Die Wettbewerbszentrale hatte gerichtliche Schritte eingeleitet.


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