BGH:Gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit Zusatz "gUG (haftungsbeschränkt)" in das Handelsregister eingetragen werden
BGH
Beschluss vom 28.04.2020
II ZB 13/19
GmbHG § 5a
Der BGH hat entschieden, dass eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Zusatz "gUG (haftungsbeschränkt)" in das Handelsregister eingetragen werden kann.
Leitsatz des BGH:
Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit "gUG (haftungsbeschränkt)" eingetragen werden.
BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - II ZB 13/19 - OLG Karlsruhe - AG Mannheim
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 28.04.2020
II ZB 13/19
GmbHG § 5a
Der BGH hat entschieden, dass eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Zusatz "gUG (haftungsbeschränkt)" in das Handelsregister eingetragen werden kann.
Leitsatz des BGH:
Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit "gUG (haftungsbeschränkt)" eingetragen werden.
BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - II ZB 13/19 - OLG Karlsruhe - AG Mannheim
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