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HABM: Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichenfolgen "EyeSense" und "ISENSE" für medizinische Geräte

HABM
Entscheidung
der Vierten Beschwerdekammer
4. Februar 2011
R 1098/2010-4
EyeSense ./. ISENSE


Die vierte Beschwerdekammer des HABM hat entschieden, dass zwischen den Zeichenfolgen "EyeSense" und "ISENSE" trotz Warenidentität keine Verwechslungsgefahr besteht (medizinische Produkte). In den Entscheidungsgründen heißt es dazu:

"In der Gesamtabwägung (vgl. Urteil vom 7. Mai 2009, T-414/05, „LA Kings“, Rdn. 76) verbleibt somit eine visuell unterdurchschnittliche Markenähnlichkeit und eine deutlich geschwächte Kennzeichnungskraft der älteren Marke, der die Identität der Waren in Klasse 10 gegenübersteht. Angesichts des geringen Grades
der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft ist aber auch für identische Waren die Verwechslungsgefahr zu verneinen. Die angesprochenen Fachverkehrskreise werden weder auf eine gemeinsame betriebliche Herkunft der jeweils gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen schließen noch Schwierigkeiten haben, ohne die Gefahr von Fehlvorstellungen über die Herkunft die ergleichsmarken
sicher zu unterscheiden."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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