LG Berlin: Google darf deutsche Hotels in Google Local Listings auf Suchergebnisseite nicht mit "x-Sterne-Hotel" bewerben wenn keine DEHOGA-Bewertung vorliegt
LG Berlin
Anerkenntnisurteil vom 08.07.2020
101 O 3/19
Das LG Berlin hat gegen die Google LLC, Mountain View ein Anerkenntnisurteil erlassen, wonach der Suchmaschinenbetreibe es zu unterlassen hat, deutsche Hotels in den Google Local Listings auf der Suchergebnisseite mit "x-Sterne-Hotel" bewerben, wenn keine entsprechend zertifizierte DEHOGA-Bewertung vorliegt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier:
Anerkenntnisurteil vom 08.07.2020
101 O 3/19
Das LG Berlin hat gegen die Google LLC, Mountain View ein Anerkenntnisurteil erlassen, wonach der Suchmaschinenbetreibe es zu unterlassen hat, deutsche Hotels in den Google Local Listings auf der Suchergebnisseite mit "x-Sterne-Hotel" bewerben, wenn keine entsprechend zertifizierte DEHOGA-Bewertung vorliegt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier:
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