LG Saarbrücken: Unzulässige Werbung für Tabakkonsum und wettbewerbswidriger Verstoß gegen TabakerzG durch Werbekampagne "E-ZigaRETTEN Leben"
LG Saarbrücken
Urteil
7 HK O 7/20
Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass die Werbekampagne "E-ZigaRETTEN Leben" eine unzulässige Werbung für Tabakkonsum und ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen das TabakerzG darstellt.
Die dazugehörige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie hier:
Urteil
7 HK O 7/20
Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass die Werbekampagne "E-ZigaRETTEN Leben" eine unzulässige Werbung für Tabakkonsum und ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen das TabakerzG darstellt.
Die dazugehörige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie hier:
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