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Volltext BGH liegt vor: Späteres Software-Update bei Schummeldiesel beseitigt sittenwidrige Schädigung bei Vertragsschluss nicht

BGH
Urteil vom 30.07.2020
VI ZR 367/19
BGB § 826


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Späteres Software-Update bei Schummeldiesel beseitigt sittenwidrige Schädigung bei Vertragsschluss nicht über die Entscheidung berichtet.

Leitsätze des BGH:

a) Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen hatte und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.

b) Auf den Schutzzweck der §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV und der zur vollständigen Harmonisierung der technischen Anforderungen für Fahrzeuge erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union kommt es im Rahmen des Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB nicht an.

BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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