Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs kommt - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss nicht an - Regelungen gegen Abmahnungsmissbrauch
Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs durchgewunken und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.
Die Neureglungen in sind in vielerlei Hinsicht nicht unproblematisch und stellen in Teilen einen Paradigmenwechsel im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen dar. Die gesetzten Ziele werden wie z.B. im Bereich unseriöser Abmahnvereine nur bedingt erreicht.
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft
Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Beschlussempfehlung und Bericht - des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.
Die Neureglungen in sind in vielerlei Hinsicht nicht unproblematisch und stellen in Teilen einen Paradigmenwechsel im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen dar. Die gesetzten Ziele werden wie z.B. im Bereich unseriöser Abmahnvereine nur bedingt erreicht.
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft
Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Beschlussempfehlung und Bericht - des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt