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BGH: Werbung mit dem Foto eines Prominenten auf der Nullnummer einer Zeitung ist zulässig

BGH
Urteil vom 18.11.2010
I ZR 119/08
Markt & Leute
KUG § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2


Nunmehr liegt diese Entscheidung im Volltext vor (wir hatten bereits kurz berichtet)

Leitsatz des BGH:
Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite einer Nullnummer dieser Zeitung, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild, weil der zur Abbildung gehörende Artikel in der Werbung nicht lesbar ist und in der Zeitung nicht erscheinen sollte. Eine solche Werbung ist grundsätzlich zulässig, wenn sie die Öffentlichkeit über die Gestaltung und den Inhalt der geplanten Zeitung informiert (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 = WRP 2010, 780 - Der strauchelnde Liebling).

BGH, Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 119/08 - OLG Oldenburg - LG Osnabrück

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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