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BGH: Klageänderung ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig

BGH
Urteil vom 14.12.2020
VI ZR 573/20
ZPO § 559


Der BGH hat entschieden, dass eine Klageänderung in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig ist.

Leitsatz des BGH:

Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz ist grundsätzlich unzulässig.

BGH, Urteil vom 14. Dezember 2020 - VI ZR 573/20 - OLG Köln - LG Aachen

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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