LG Düsseldorf: Wettbewerbsverstoß - Apotheke darf bei Abgabe von FFP2-Masken nach Corona-SchutzmV nicht auf Eigenanteil des Kunden von 2 EURO verzichten
LG Düsseldorf
Beschluss vom 15.01.2021
34 O 4/21
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Apotheke bei der Abgabe von FFP2-Masken nach der Coroana-SchutzmV nicht auf den Eigenanteil des Kunden von 2 EURO verzichten darf. Das Verfahren hatte die Wettbewerbszentrale geführt.
Beschluss vom 15.01.2021
34 O 4/21
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Apotheke bei der Abgabe von FFP2-Masken nach der Coroana-SchutzmV nicht auf den Eigenanteil des Kunden von 2 EURO verzichten darf. Das Verfahren hatte die Wettbewerbszentrale geführt.
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