OLG Hamburg: Titelumschreibung durch Bezugnahme auf elektronisch geführtes Handelsregister möglich
OLG Hamburg
Beschluss vom 16.12.2020
6 W 24/20
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Titelumschreibung durch Bezugnahme auf das elektronisch geführte Handelsregister möglich ist, da es sich um offenkundige Tatsachen im Sinne von § 727 ZPO handelt.
Beschluss vom 16.12.2020
6 W 24/20
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Titelumschreibung durch Bezugnahme auf das elektronisch geführte Handelsregister möglich ist, da es sich um offenkundige Tatsachen im Sinne von § 727 ZPO handelt.
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