LG Berlin: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Verwendung von Standesamt Online, Standesamt24 und standesamt24.de durch kommerziellen Dienstleister
LG Berlin
Urteil vom 07.01.2021
52 O 33/20
Das LG Berlin hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn die Bezeichnungen "Standesamt Online" und "Standesamt24" sowie die Domain standesamt24.de durch einen kommerziellen Dienstleister für Dokumentenbeschaffung verwendet werden.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 07.01.2021
52 O 33/20
Das LG Berlin hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn die Bezeichnungen "Standesamt Online" und "Standesamt24" sowie die Domain standesamt24.de durch einen kommerziellen Dienstleister für Dokumentenbeschaffung verwendet werden.
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