Skip to content

BGH präzisiert Rechtsprechung zur Werbung mit Testsiegeln und Testergebnissen insbesondere auf Produktabbildungen - Alpina Weiß

BGH
Urteil vom 1504.2021
I ZR 134/20
Testsiegel auf Produktabbildung
UWG § 5a Abs. 2


Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Werbung mit Testsiegeln und Testergebnissen insbesondere auf Produktabbildungen weiter präzisiert.

Leitsätze des BGH:
a) Das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, eine Werbung mit einem Testergebnis für eine informierte geschäftliche Entscheidung prüfen und insbesondere in den Gesamtzusammenhang des Tests einordnen zu können, hängt nicht von der Intensität der Bewerbung des Testergebnisses, sondern allein davon ab, ob das Testergebnis in der Werbung erkennbar ist.

b) Für eine zulässige Werbung mit einem Testsiegel ist es erforderlich, dass eine Fundstelle des Tests deutlich erkennbar angegeben wird, die leicht zugänglich ist und eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Test erlaubt, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zu eröffnen, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Rn. 31 - Kamerakauf im Internet).

BGH, Urteil vom 15. April 2021 - I ZR 134/20 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:




Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen