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BGH: Verwendung des Wortes "partners" als Bestandteil der Firma einer GmbH zulässig - kein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 PartGG

BGH
Beschluss vom 13.04.2021
II ZB 13/20
PartGG § 11 Abs. 1


Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung des Wortes "partners" als Bestandteil der Firma einer GmbH zulässig ist. Insbesondere liegt kein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 PartGG vor.

Leitsatz des BGH:
Die Verwendung des Begriffs "partners" in der Firma einer GmbH ist zulässig.

BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - II ZB 13/20 - OLG Hamburg - AG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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