BGH: Gehörsverstoß durch Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots - Zu Unrecht unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens
BGH
Beschluss vom 11.05.2021
VI ZR 1206/20
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 9
Leitsatz des BGH:
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (hier: zu Unrecht unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen offensichtlicher Ungeeignetheit des Beweismittels).
BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VI ZR 1206/20 - OLG München - LG Traunstein
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 11.05.2021
VI ZR 1206/20
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 9
Leitsatz des BGH:
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (hier: zu Unrecht unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen offensichtlicher Ungeeignetheit des Beweismittels).
BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VI ZR 1206/20 - OLG München - LG Traunstein
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