Skip to content

OLG Hamburg: Produktbezeichnung Kräutertee mit Schüssler-Salz rechtlich zulässig und kein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 und 4 Lebensmittelinformationsverordnung

OLG Hamburg
Urteil vom 22.07.2021
3 U 195/18


Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Produktbezeichnung Kräutertee mit Schüssler-Salz rechtlich zulässig und kein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 und 4 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) darstellt.


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen