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AG Hamburg: Keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters nach Art.15 DSGVO für Daten des Schuldners da nicht Verantwortlicher gem. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO

AG Hamburg
Urteil vom 15.11.2021
11 C 75/21


Das AG Hamburg hat entschieden, dass ein Insolvenzverwalter für Daten des Schuldners nicht nach Art. 15 DSGVO auskunftspflichtig ist. Der Insolvenzverwalter ist insofern kein Verantwortlicher gem. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO.

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