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Volltext BGH der zweiten Entscheidung liegt vor - Keine allgemeine Klarnamenpflicht bei Facebook

BGH
Urteil vom 27.01.2022
III ZR 4/21
UKlaG § 1, § 11 Satz 1


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Keine allgemeine Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks - Pseudonym zulässig soweit Nutzer im Innenverhältnis dem Betreiber seinen Klarnamen mitteilt über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:
Der von einem Unterlassungsurteil im Verbandsklageverfahren ausgehenden Bindungswirkung für den Individualprozess steht eine spätere Gesetzesänderung nicht entgegen, soweit in dem Individualprozess die Wirksamkeit einer Bestimmung im Streit steht, die vor dieser Gesetzesänderung in den Vertrag einbezogen worden ist.

BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - III ZR 4/21 - OLG München - LG Ingolstadt

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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