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BGH: Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO kann durch datenschutzrechtlich geschützte Interessen Dritter eingeschränkt sein - Abwägung des Einzelfalls

BGH
Urteil vom 22.02.2022
VI ZR 14/21
DS-GVO Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 lit. g


Der BGH hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO durch datenschutzrechtlich geschützte Interessen Dritter eingeschränkt sein kann. Insofern ist eine Abwägung des Einzelfalls erforderlich.

Leitsatz des BGH:
Zur Beschränkung des Auskunftsrechts über die Herkunft von Daten gemäß Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 lit. g DS-GVO durch datenschutzrechtlich geschützte Interessen Dritter.

BGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - VI ZR 14/21 - OLG Stuttgart - LG Ravensburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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