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LG Frankfurt: Usedsoft-Kunden können beim Kauf gebrauchter Software auf Unterlassung und Schadensersatz haften

LG Frankfurt
Urteil vom 6.7.2011
2-06 O 576/09
Used-Soft


Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Kunden des Gebraucht-Software-Händlers Usedsoft gegenüber dem Hersteller der Software auf Unterlassung und Schadensersatz haften können, soweit dieser den Weiterverkauf der entsprechenden Lizenz nicht gestattet hat. Der Käufer muss im Streitfall gegenüber dem Softwarehersteller (hier: Microsoft) nachweisen, dass er die Software rechtmäßig erworben hat.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Rechtsstreitigkeiten über den Weiterverkauf von Softwarelizenzen werden bis zu einer Grundsatzentscheidung des EuGH auch zukünftig die Gerichte beschäftigen. Wer eine Lizenz erwirbt und auf Nummer sicher gehen will, sollte sich am besten beim Hersteller erkundigen, ob dieser den Weiterverkauf von Lizenzen erlaubt.

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