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BMJ: Die Button-Lösung zur (angeblichen) Verbesserung des Verbraucherschutzes vor Kostenfallen im Internet kommt - Regierungsentwurf liegt vor

Die Bundesregierung hat sich laut einer Pressemitteilung des Bundeministeriums der Justiz auf die Umsetzung der von vielen Seiten völlig zu Recht stark kritisierte Button-Lösung verständigt (siehe dazu "BMJ zur Buttonlösung gegen Internetabzocke und angeblich verbessertem Verbraucherschutz"). Die Bundesregierung hat einen neuen Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" vorgelegt.

Die Regelungen werden den Verbraucherschutz im Internet faktisch nicht verbessern und die schwarzen Schafe nicht an ihrem Geschäftsgebahren hindern, gleichzeitig aber Online-Shop-Betreiber mit weiteren formellen Vorgaben für den Bestellvorgang weiter belasten.


Die Pressemitteilung des BMJ finden Sie hier:

Mehr Schutz vor Abzocke im Internet

Das Bundeskabinett hat heute der Internetabzocke einen Riegel vorgeschoben und die Verbraucherrechte gestärkt. Mit der sogenannten „Buttonlösung“ müssen Unternehmen künftig alle Kosten ihrer Onlineangebote klar kennzeichnen: Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten müssen vor der eigentlichen Bestellung klar und verständlich angezeigt werden.

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

„Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen bei Online-Geschäften. Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere“, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die den Gesetzentwurf vorgeschlagen hat.

In den vergangenen Jahren haben unseriöse Geschäftsmodelle im Internet immer weiter zugenommen. Was kostenfrei aussah, musste noch lange nicht kostenfrei sein. Um Verbraucher künftig vor solchen Fallen zu schützen, hat das Bundeskabinett heute dem Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet zugestimmt. „Damit sind wir Vorreiter in der Europäischen Union“, so die Ministerin. Der Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.
Der Bestellbutton muss unmissverständlich und klar erkennbar auf die entstehenden Kosten und die Zahlungspflicht hinweisen. Die Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet – sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC. So wird das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel gestärkt.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger geht noch weiter: „Die Buttonlösung muss europaweit gelten, weil Internetabzocke nicht an der Grenze Halt macht. In Brüssel habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Buttonlösung auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird.“
Das Europäische Parlament hat die Richtlinie am 23. Juni 2011 in erster Lesung beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Es wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Mitgliedstaaten diese Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten dafür eine Frist von zwei Jahren ein. Da Kostenfallen ein drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung bereits jetzt das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben

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