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Bundesnetzagentur: Viele Beschwerden und hohe Bußgelder wegen unlauterer Telefonwerbung im Jahr 2022

Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass es viele Beschwerden und hohe Bußgelder wegen unlauterer Telefonwerbung im Jahr 2022 gab.

Die Pressemitteilung des Bundesnetzagentur:
Weiterhin viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung
"Unsere Arbeit trägt Früchte. Im Jahr 2022 erreichten uns weniger Beschwerden als im Vorjahr, aber die Zahl ist immer noch viel zu hoch" , sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir werden daher weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzen."

Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2022 insgesamt 64.704 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Dies ist ein deutlicher Rückgang um knapp 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2021 waren im Zuge eines besonders hohen Beschwerdeaufkommens 79.702 schriftliche Beschwerden eingegangen (2020: 63.273). Gleichwohl handelt es sich bei dem schriftlichen Beschwerdeaufkommen 2022 um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur je zu verzeichnen hat.

"Es ist wichtig und erfreulich, dass die Beschwerdezahlen zurückgehen. Wir sind aber noch längst nicht da, wo wir hinwollen. Wir werden mit unserer Arbeit weiter alles dafür tun, um unerlaubte Telefonwerbung nachhaltig einzudämmen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die neue Transparenzpflicht für Werbeeinwilligungen. Wir haben im vergangenen Jahr wichtige Grundlagen dafür gelegt, dass die Unternehmen ihre Telefonwerbung transparent und verbraucherfreundlich aufstellen", erläutert Klaus Müller.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hatte zum 01.10.2021 neue Transparenzpflichten für werbetreibende Unternehmen geschaffen. Die damit neu ausgestaltete Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr detaillierte Auslegungshinweise konsultiert und veröffentlicht, um werbetreibenden Unternehmen die konkrete Umsetzung der Regelung zu erleichtern. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können künftig mit einem gesonderten Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

Beschwerden weiterhin auf hohem Niveau
Die Bandbreite der Beschwerdethemen war auch im Jahr 2022 groß. Besonders häufig wurden der Bundesnetzagentur allerdings Anrufe angezeigt, in denen unerlaubt für Energielieferverträge geworben wurde. Die Werbung erfolgte häufig unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. So forderten die im Auftrag der Energieversorger anrufenden Callcenter in einer Vielzahl von Fällen die Betroffenen auf, persönliche Daten wie ihre Zählernummer oder ihren aktuellen Zählerstand preiszugeben, um einen angeblich kostengünstigeren Energiebezug ausrechnen und zugleich initiieren zu können. Häufig gaben sie sich dabei auch fälschlich als derzeitiger Energieversorger der Angerufenen aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen.

Auch Werbung für Finanz- und Versicherungsprodukte war wie bereits im Vorjahr wieder besonders auffällig. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten schließlich auch aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Hohe Bußgelder verhängt
Die Bundesnetzagentur setzt ihren Kurs gegen unlauter agierende Unternehmen entschieden fort. Sie hat gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie bündelte die Ermittlungsschwerpunkte in neun Großverfahren. Mit jedem dieser Verfahren wurden bis zu 3.000 Beschwerden verfolgt und hohe Bußgelder verhängt. So setzte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.151.000 EUR wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen fest. Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.

Unerlaubte Telefonwerbung melden
Für die Verfolgung von unerlaubten Werbeanrufen ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt haben oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, bei der Bundesnetzagentur melden. Hierfür können sie eine aktualisierte Version des Online-Formulars unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde nutzen, das Beschwerden nun noch gezielter und effektiver erfasst. Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben notwendig.


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