BGH: Zeugenvernehmung kein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung der Beschwer im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde
BGH
Beschluss vom 24.11.2022
I ZR 25/22
ZPO §§ 294, 544 Abs. 2 Nr. 1
Der BGH hat entschieden, dass das Anbieten einer Zeugenvernehmung kein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung der Beschwer im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde ist.
Leitsatz des BGH:
Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht geeignet (Anschluss an BGH, Beschluss vom
29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 [juris Rn. 8 bis 11]).
BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 - OLG Rostock - LG Rostock
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 24.11.2022
I ZR 25/22
ZPO §§ 294, 544 Abs. 2 Nr. 1
Der BGH hat entschieden, dass das Anbieten einer Zeugenvernehmung kein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung der Beschwer im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde ist.
Leitsatz des BGH:
Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht geeignet (Anschluss an BGH, Beschluss vom
29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 [juris Rn. 8 bis 11]).
BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 - OLG Rostock - LG Rostock
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