BPatG: Schwarzwälder Schinken muss nicht nur im Schwarzwald hergestellt, sondern auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden
BPatG
Urteil vom 13.10.2011
30 W (pat) 33/09
Schwarzwälder Schinken
Das BPatG hat entschieden, dass "Schwarzwälder Schinken" nicht nur im Schwarzwald hergestellt, sondern auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss. Die Bezeichnung "Schwarzwälder Schninken" ist eine geschützte geographische Angabe.
Nach Ansicht des BPatG ist eine Überprüfung der Echtheit nur möglich, wenn alle Produktionsschritte im Herkunftsgebiet stattfinden.
Urteil vom 13.10.2011
30 W (pat) 33/09
Schwarzwälder Schinken
Das BPatG hat entschieden, dass "Schwarzwälder Schinken" nicht nur im Schwarzwald hergestellt, sondern auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss. Die Bezeichnung "Schwarzwälder Schninken" ist eine geschützte geographische Angabe.
Nach Ansicht des BPatG ist eine Überprüfung der Echtheit nur möglich, wenn alle Produktionsschritte im Herkunftsgebiet stattfinden.
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