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OLG Köln: Urheberrechtlicher Schutz von Werbetexten und Produktbeschreibungen

OLG Köln
Urteil vom 30.09.2011
6 U 82/11


Das OLG Köln hat nochmals bekräftigt, dass Werbetexte und Produktbeschreibungen urheberrechtlich geschützt sein können.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Je länger ein Text ist, desto größer sind jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten, so dass umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden kann.

So liegt es hier: Die Produktbeschreibungen zeigen einen einheitlichen Aufbau und sind in einem dass Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten, so dass sie sich (in ihrer Gesamtheit), wie das Landgericht auf Seite 12/13 des Urteils im Einzelnen ausgeführt hat, von anderen Produktbeschreibungen hinreichend abheben."


Vorliegend ging es dabei nicht um suchmaschinenoptimierte Text (siehe dazu z.B. LG Köln, Beschluss vom 01.06.2010 - 28 O 328/10 und OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007- 2 W 12/07), welche ebenfalls regelmäßig urheberrechtlich geschützt sind.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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