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OLG Koblenz: Irreführende Werbung für Kerzen mit den Werbeaussagen "CO2-neutral", "umweltschonend" sowie "kein Palmöl"

OLG Koblenz
Urteil vom 10.08.2011
9 U 163/11

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Werbung für Kerzen mit den Werbeaussagen "CO2-neutral" und "umweltschonend" wettbewerbswidrig ist. Zudem hatte der Anbieter mit dem Hinweis "kein Palmöl" geworben, obwohl die Kerzen mit Fetten hergestellten wurden, die Palmölenthielten. Auch dies ist eine wettbewerbswidrige Irreführung.

Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zu dieser Entscheidung finden Sie hier:

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