Volltext BGH liegt vor: Betreiber einer Auto-Waschanlage haftet für beschädigten Heckspoiler jedenfalls dann wenn dieser zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehört
BGH
Urteil vom 21.11.2024
VII ZR 39/24
BGB § 631, § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Betreiber einer Auto-Waschanlage haftet für beschädigten Heckspoiler jedenfalls dann wenn dieser zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehört über die Entscheidung berichtet.
Leisatz des BGH:
Zur Haftung des Betreibers einer Portalwaschanlage für die Beschädigung eines mit einem serienmäßigen Heckspoiler ausgestatteten Fahrzeugs.
BGH, Urteil vom 21. November 2024 - VII ZR 39/24 - LG Münster - AG Ibbenbüren
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 21.11.2024
VII ZR 39/24
BGB § 631, § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Betreiber einer Auto-Waschanlage haftet für beschädigten Heckspoiler jedenfalls dann wenn dieser zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehört über die Entscheidung berichtet.
Leisatz des BGH:
Zur Haftung des Betreibers einer Portalwaschanlage für die Beschädigung eines mit einem serienmäßigen Heckspoiler ausgestatteten Fahrzeugs.
BGH, Urteil vom 21. November 2024 - VII ZR 39/24 - LG Münster - AG Ibbenbüren
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt