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Einwilligungsverwaltungs-Verordnung (EinwVO) nach § 26 Abs. 2 TTDSG wurde im Bundesgesetzblatt verkündet

Die Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation (Einwilligungsverwaltungs-Verordnung - EinwVO) wurde am 06.02.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 01.04.2025 in Kraft.

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