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OLG Koblenz: Discounter Lidl ist nach Maßgabe von 17 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG verpflichtet Elektro-Altgeräte zurückzunehmen auch wenn kein Neukauf erfolgt

OLG Koblenz
Urteil vom 11.02.2025
9 U 1090/24


Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Discounter Lidl nach Maßgabe von 17 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG verpflichtet ist, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen, auch wenn kein Neukauf erfolgt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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