LG Berlin: Loriot-Briefmarken müssen von Wikipedia-Seite entfernt werden - Wikimedia Foundation Inc. haftet als Störer ab Kenntnis von der Rechtsverletzung
LG Berlin
Beschluss vom 06.10.2011
15 O 377/11
Loriot-Briefmarke
Das LG Berlin hat entschieden, dass die Wikimedia Foundation Inc. Abbildungen, welche Briefmarken mit Motiven von Loriot zeigen, von den Wikipedia-Seiten entfernen muss.
Das LG Berlin erklärt sich in Einklang mit der gängigen Rechtsprechung für zuständig, da die deutschsprachige Wikipedia-Webseite bestimmungsgemäß in der Bundesrepublik aufgerufen werden kann.
Das Gericht bejaht eine Urheberrechtsverletzung, für welche die Wikimediua Foundation Inc. als Störerin ab Kenntnis von der Rechtsverletzung haftet. Bei den abgebildeten Motiven handelt es sich um Werke der bildenden Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG. Weiter führt das Gericht aus, dass Briefmarken keine amtlichen Werke im Sinne von § 5 UrhG sind.
Das LG Berlin räumt ein, dass der Betreiber von Wikipedia zwar keine Vorabüberprüfung auf rechtswidrige Inhalte vornehmen muss, jedoch nach Erhalt einer Abmahnung reagieren muss.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 06.10.2011
15 O 377/11
Loriot-Briefmarke
Das LG Berlin hat entschieden, dass die Wikimedia Foundation Inc. Abbildungen, welche Briefmarken mit Motiven von Loriot zeigen, von den Wikipedia-Seiten entfernen muss.
Das LG Berlin erklärt sich in Einklang mit der gängigen Rechtsprechung für zuständig, da die deutschsprachige Wikipedia-Webseite bestimmungsgemäß in der Bundesrepublik aufgerufen werden kann.
Das Gericht bejaht eine Urheberrechtsverletzung, für welche die Wikimediua Foundation Inc. als Störerin ab Kenntnis von der Rechtsverletzung haftet. Bei den abgebildeten Motiven handelt es sich um Werke der bildenden Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG. Weiter führt das Gericht aus, dass Briefmarken keine amtlichen Werke im Sinne von § 5 UrhG sind.
Das LG Berlin räumt ein, dass der Betreiber von Wikipedia zwar keine Vorabüberprüfung auf rechtswidrige Inhalte vornehmen muss, jedoch nach Erhalt einer Abmahnung reagieren muss.
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