BGH: Beglaubigung der Unterschrift einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister kann durch einfaches elektronisches Zeugnis erfolgen
BGH
Beschluss vom 26.11.2025
II ZB 20/24
HGB § 12 Abs. 1 Satz 1; BeurkG § 39a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1
Der BGH hat entschieden, dass die Beglaubigung der Unterschrift einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister durch einfaches elektronisches Zeugnis erfolgen kann.
Leitsatz des BGH:
Die Beglaubigung der Unterschrift einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister kann durch einfaches elektronisches Zeugnis erfolgen.
BGH, Beschluss vom 26. November 2025 - II ZB 20/24 - OLG Celle - AG Lüneburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 26.11.2025
II ZB 20/24
HGB § 12 Abs. 1 Satz 1; BeurkG § 39a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1
Der BGH hat entschieden, dass die Beglaubigung der Unterschrift einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister durch einfaches elektronisches Zeugnis erfolgen kann.
Leitsatz des BGH:
Die Beglaubigung der Unterschrift einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister kann durch einfaches elektronisches Zeugnis erfolgen.
BGH, Beschluss vom 26. November 2025 - II ZB 20/24 - OLG Celle - AG Lüneburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: