Volltext BGH liegt vor: Mindestvertragslaufzeit eines Vertrages über Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses beginnt mit Vertragsschluss und nicht mit Freischaltung des Anschlusses
BGH
Urteil vom 08.01.2026
III ZR 8/25
Telekommunikationsdienstleistungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mindestvertragslaufzeit
BGB § 309 Nr. 9 Buchst. a; TKG § 56
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Mindestvertragslaufzeit eines Vertrages über Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses beginnt mit Vertragsschluss und nicht mit Freischaltung des Anschlusses über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
§ 56 Abs. 1 TKG verdrängt als speziellere Vorschrift § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB nicht. Im Anwendungsbereich des § 56 Abs. 1 TKG ist - wie bei § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB - auch bei Erstverträgen als Beginn der Laufzeit das Datum des Vertragsschlusses und nicht der Bereitstellung des Telekommunikationsdienstes beziehungsweise der Herstellung des Anschlusses anzusehen (Fortführung von Senat, Urteil vom 10. Juli 2025 - III ZR 61/24, CR 2025, 549).
BGH, Urteil vom 8. Januar 2026 - III ZR 8/25 - OLG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 08.01.2026
III ZR 8/25
Telekommunikationsdienstleistungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mindestvertragslaufzeit
BGB § 309 Nr. 9 Buchst. a; TKG § 56
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Mindestvertragslaufzeit eines Vertrages über Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses beginnt mit Vertragsschluss und nicht mit Freischaltung des Anschlusses über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
§ 56 Abs. 1 TKG verdrängt als speziellere Vorschrift § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB nicht. Im Anwendungsbereich des § 56 Abs. 1 TKG ist - wie bei § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB - auch bei Erstverträgen als Beginn der Laufzeit das Datum des Vertragsschlusses und nicht der Bereitstellung des Telekommunikationsdienstes beziehungsweise der Herstellung des Anschlusses anzusehen (Fortführung von Senat, Urteil vom 10. Juli 2025 - III ZR 61/24, CR 2025, 549).
BGH, Urteil vom 8. Januar 2026 - III ZR 8/25 - OLG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: