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OLG Köln: Wettbewerbswidriger Vertstoß gegen Art. 10 HCVO durch Bezeichnung "Menoglück" für ein Nahrungsergänzungsmittel welches für die Wechseljahre angeboten wird

OLG Köln
Urteil vom 16.01.2026
6 U 78/25


Das OLG Köln hat entschieden, dass ein wettbewerbswidriger Vertstoß gegen Art. 10 HCVO durch Bezeichnung "Menoglück" für ein Nahrungsergänzungsmittel welches für die Wechseljahre angeboten wird.