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Volltext BGH liegt vor: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung greift nicht wenn kein ernsthaftes Interesse an einer Lizenz besteht

BGH
Urteil vom 27.01.2026
KZR 10/25
FRAND-Einwand III
AEUV Art. 102 Abs. 2 Buchst. b, c; PatG § 139 Abs. 1 Satz 3


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung greift nicht wenn nach Gesamtumständen kein ernsthaftes Interesse an einer Lizenz besteht über die Entscheidung berichtet.

Leitsätze des BGH:
a) Die fortdauernde Lizenzbereitschaft des Benutzers ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht gegenüber dem Patentinhaber bei deren Scheitern. Sie behält auch dann ihre Bedeutung, wenn der Patentinhaber dem Benutzer ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags unterbreitet hat.

b) Nimmt der Benutzer ein Lizenzvertragsangebot des Patentinhabers nicht an und lehnt dieser ein Gegenangebot ab, so hat der Benutzer alsbald danach eine angemessene Sicherheit zu leisten.

c) Wer von der Lehre eines standardessenziellen Patents Gebrauch macht, zugleich aber durch sein Verhalten gegenüber dem Patentinhaber zu erkennen gibt, dass er nicht lizenzwillig ist, kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, der Unterlassungsanspruch begründe für ihn eine nicht gerechtfertigte Härte.

BGH, Urteil vom 27. Januar 2026 - KZR 10/25 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: