Volltext BGH liegt vor: Kein Schadensersatz für blinde Patientin nach § 21 Abs. 2 AGG gegen Rehaklinik die Aufnahme wegen des dadurch entstehenden zusätzlichen Betreuungsaufwands ablehnt
BGH
Urteil vom 21.05.2026
III ZR 56/25
Benachteiligung wegen Behinderung, Aufnahme in Rehaklinik
AGG § 3 Abs. 1, § 19 Abs 1, § 21 Abs. 2 § 19
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Blinde Patientin hat keinen Schadensersatzanspruch nach § 21 Abs. 2 AGG gegen Rehaklinik die ihre Aufnahme wegen des dadurch entstehenden zusätzlichen Betreuungsaufwands ablehnt über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
§ 19 AGG begründet keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen. Diese Leistungen sind dem öffentlichen Recht vorbehalten, insbesondere dem Sozialrecht. § 19 AGG erfasst daher Fälle fehlender Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung nicht, sondern nur diejenigen Fälle, in denen die Verweigerung des Abschlusses oder der Durchführung eines Vertrags mit einem Menschen mit Behinderung ohne sachlichen oder rechtlichen Grund allein auf einer behindertenfeindlichen Einstellung beruht.
BGH, Urteil vom 21. Mai 2026 - III ZR 56/25 - LG Kassel AG Fritzlar
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 21.05.2026
III ZR 56/25
Benachteiligung wegen Behinderung, Aufnahme in Rehaklinik
AGG § 3 Abs. 1, § 19 Abs 1, § 21 Abs. 2 § 19
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Blinde Patientin hat keinen Schadensersatzanspruch nach § 21 Abs. 2 AGG gegen Rehaklinik die ihre Aufnahme wegen des dadurch entstehenden zusätzlichen Betreuungsaufwands ablehnt über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
§ 19 AGG begründet keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen. Diese Leistungen sind dem öffentlichen Recht vorbehalten, insbesondere dem Sozialrecht. § 19 AGG erfasst daher Fälle fehlender Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung nicht, sondern nur diejenigen Fälle, in denen die Verweigerung des Abschlusses oder der Durchführung eines Vertrags mit einem Menschen mit Behinderung ohne sachlichen oder rechtlichen Grund allein auf einer behindertenfeindlichen Einstellung beruht.
BGH, Urteil vom 21. Mai 2026 - III ZR 56/25 - LG Kassel AG Fritzlar
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