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BGH: Anspruch auf Erfindervergütung bei auf Diensterfindung zurückgehendes Patent, wenn dies durch Beitrag eines Dritten wirtschaftliche Bedeutung erlangt - Ramipril II

BGH
Urteil vom 22.01.2011
X ZR 35/09
Ramipril II
ArbNErfG § 9

Leitsatz des BGH:

Ein Anspruch auf Erfindervergütung kommt auch dann in Betracht, wenn bei der Verwertung eines auf eine gemeldete Diensterfindung zurückgehenden Patents ein Element wirtschaftliche Bedeutung erlangt, das aufgrund des Beitrags einer weiteren Person der Patentanmeldung hinzugefügt worden ist und nicht bereits Gegenstand der Erfindungsmeldung war.

BGH, Urteil vom 22. November 2011 - X ZR 35/09 - OLG Frankfurt/Main - LG Frankfurt/Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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