LG Köln: Bezeichung des Verkäufers in einer negativen eBay-Bewertung als "Abzocker" ohne sachlichen Grund unzulässig
LG Köln
Beschluss vom 13.02.2012
28 O 44/12
Abzocker
LG Köln hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass die Bezeichung des Verkäufers in einer negativen eBay-Bewertung als "Abzocker" ohne sachlichen Grund unzulässig ist.
Beschluss vom 13.02.2012
28 O 44/12
Abzocker
LG Köln hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass die Bezeichung des Verkäufers in einer negativen eBay-Bewertung als "Abzocker" ohne sachlichen Grund unzulässig ist.
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