BGH: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darf auch Wettbewerbsverstöße außerhalb Nordrhein-Westfalens verfolgen
BGH
Urteil vom 22.09.2011
I ZR 229/10
Überregionale Klagebefugnis
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; UKlaG § 4
Leitsätze des BGH
a) Der Umstand, dass das Prozessgericht bei begründeten Zweifeln am (Fort-)Bestehen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Abs. 4 UKlaG lediglich das Verfahren aussetzen kann, lässt die Notwendigkeit der Prüfung unberührt, ob die Prozessführung im konkreten
Einzelfall vom Satzungszweck des klagenden Verbandes umfasst ist.
b) Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nicht daran gehindert, auch Wettbewerbsverstöße außerhalb Nordrhein-Westfalens zu verfolgen.
BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 229/10 - OLG Brandenburg - LG Potsdam
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 22.09.2011
I ZR 229/10
Überregionale Klagebefugnis
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; UKlaG § 4
Leitsätze des BGH
a) Der Umstand, dass das Prozessgericht bei begründeten Zweifeln am (Fort-)Bestehen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Abs. 4 UKlaG lediglich das Verfahren aussetzen kann, lässt die Notwendigkeit der Prüfung unberührt, ob die Prozessführung im konkreten
Einzelfall vom Satzungszweck des klagenden Verbandes umfasst ist.
b) Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nicht daran gehindert, auch Wettbewerbsverstöße außerhalb Nordrhein-Westfalens zu verfolgen.
BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 229/10 - OLG Brandenburg - LG Potsdam
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