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LG Detmold: Bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion kommt ein Vertrag mit dem Höchstbietendem auch zu einem Schnäppchenpreis zustande

LG Detmold
Urteil vom 22.02.2012
10 S 163/11


Das LG Detmold hat wenig überraschend und in Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung entschieden, dass bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion ein Vertrag mit dem Höchstbietendem zustande kommt, auch wenn die Ware dann zum Schnäppchenpreis veräußert wird. Es kommt - so das Gericht - nicht darauf an, ob ein angemessener Preis erzielt wird.

Der vorzeitige Abbruch von eBay-Auktionen ist immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseiandersetzungen. Wer eine eine Auktion vorzeitig beenden will, sollte mit äußerster Vorsicht vorgehen. Zwar findet sich bei entsprechender Vorgehensweise und Kommunkation mit dem Höchstbietenden fast immer ein Weg sich wirksam vom Vertrag zu lösen. Dies ist ohne entsprechende rechtliche Beratung häufig aber nur schwer möglich.

Die Pressemitteilung des LG Detmold finden Sie hier:

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