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vzbv mahnt Apple wegen unlauterer Werbung für kostenpflichtige Garantie "AppleCare Protection Plan" ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Apple wegen unlauterer Werbung für die kostenpflichtige Garantie "AppleCare Protection Plan" abgemahnt.

Aus der Pressemitteilung des vzbv:

"Wer auf der deutschen Website von Apple Produkte bestellt, dem empfiehlt das Unternehmen den Kauf einer zwei- oder dreijährigen Herstellergarantie, den so genannten AppleCare Protection Plan. Es preist die Garantie unter anderem wie folgt an: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern. Diese Garantie lässt sich Apple teuer bezahlen: [...]

Nach Auffassung des vzbv klärt Apple jedoch nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf. Diese gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssen sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen.[...]
Vielmehr könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben.“


Die vollständige Pressemitteilung des vzbv finden Sie hier:

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